Eines der Hauptprobleme bei Insolvenzen ist nämlich die Frage, ob man schon im Sinne des Gesetzes insolvent, d.h. zahlungsunfähig oder überschuldet, ist oder nicht! Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen die Schulden und Zahlungsverpflichtungen über den Kopf wachsen, dann empfiehlt sich spätestens jetzt eine fachkundige Beratung.
Wir von ddb-Consultants verfolgen im Interesse auf Seiten aller Beteiligten in den Insolvenzverfahren das Ziel des Erhalts von Unternehmen. Dafür setzen wir uns ein! Aus diesem Grund kämpfen wir, sofern dies möglich und vertretbar ist für den Erhalt und die Sanierung des Unternehmens. Für alle Beteiligten – Gläubiger und Vertragspartner sowie für Arbeitnehmer und Eigentümer – soll das bestmögliche Ergebnis erzielt werden.
Auch zählen hierzu Haftungsfragen, zum Beispiel die Geschäftsführerhaftung, die Abwehr von Anfechtungsansprüchen, die Verhandlung mit Behörden, Banken und anderen Beteiligten.
Wir beraten Betroffene – insbesondere Gläubiger – im Zusammenhang mit sich abzeichnenden oder bereits eröffneten Insolvenzverfahren und vertreten Sie in Gläubigerausschüssen und Lieferantenpools.
Wir beraten und begleiten sowohl Unternehmen und die Geschäftsführung bei der Gestaltung/Umsetzung von gesellschaftlichen Vorhaben unter Berücksichtigung des Haftungsrisikos innerhalb und außerhalb der Krisensituation.
Daher sind individuelle Lösungen unser Ziel. Wann immer es möglich ist soll das Unternehmen saniert werden, um Potenziale zu erkennen und Werte zu sichern.
Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten:
- Restrukturierungs- u. Sanierungsberatung
- Erstellung und Prüfung von Sanierungskonzepten
- Begleitung Antrags- und Wohlverhaltensphase
- Gläubigervertretung
- Insolvenzrechtliche Gläubigerberatung
- Gutachten zu §§ 17 und 19 InsO
- Ermittlung und Durchsetzung Insolvenzanfechtungsrecht und Organhaftung
- Sachwaltung
- Übertragende Sanierung inklusive M&A-Prozesse
- Betriebsfortführung im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Konzeptionierung und Begleitung von Betriebsfortführungen in Insolvenzverfahren
- Beratung und Begleitung in Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltungen
- Nachlassinsolvenzverfahren
Auch wenn die Insolvenz unausweichlich ist, stehen wir ebenfalls unterstützend für einen unternehmerischen Neubeginn zur Seite.
Regelinsolvenz für Unternehmer
Durch dieses Verfahren haben Sie die Möglichkeit sich von Ihren Schulden zu befreien. Das Regelinsolvenzverfahren bietet, wie auch das vereinfachte Insolvenzverfahren für Verbraucher, die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Der Verfahrensweg ist jedoch ein anderer, um Ihrem Unternehmen die Chance zu eröffnen, trotz des Insolvenzverfahrens fortzubestehen. Grundsätzlich bedeutet das für Sie, dass Sie einen Teil Ihrer Einkünfte abtreten und innerhalb von drei bis sechs Jahren Ihre Schulden verlieren. Für nach dem 01.07.2014 begonnene Verfahren wurden Möglichkeiten geschaffen, diesen Zeitraum auf fünf bzw. drei Jahre zu reduzieren.
Das Regelinsolvenzverfahren verfolgt in der Regel drei Ziele:
- Ihre Schulden verlieren – durch die Restschuldbefreiung
- Möglichkeit der Weiterführung Ihrer selbständigen Tätigkeit
- Keine Vollstreckungen mehr gegen Sie – Pfändungsschutz
Selbständigen ermöglichen, seine Tätigkeit trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung fortzusetzen.
Gutachtenerstellung
Ermittlung des Zeitpunkts des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens.
Wer sich bereits einmal intensiv mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt hat, weiß wie schwierig und komplex diese vermeintlich einfache Frage zu beantworten ist. Eine Vielzahl von Faktoren ist in die Betrachtung einzubeziehen.
Frau Dini verschafft sich einen gründlichen Überblick der Situation und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Bewertungsansatz mit individueller Unterstützung zu jedem Zeitpunkt und in jedem Prozessschritt.
Nicht nur betriebswirtschaftliche Aspekte sind zu analysieren und zu bewerten sondern vielmehr auch die durch die Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe für die Beurteilung der Vorlage eines Insolvenzgrundes. Hierbei ist es erforderlich alle sichergestellten Akten und Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens zu sichten und diese systematisch auf Hinweise und Indizien für bestehende Krisensituationen zu überprüfen.
Im Rahmen der Gutachtenerstellung wird nicht nur der Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung ermittelt, sondern auch welche anfechtbaren Vermögensabflüsse in der Folgezeit passierten und ob eine Organhaftung vorliegt.
Eigenverwaltung
Sobald eine erfolgreiche Sanierung unwahrscheinlicher wird und die Krise droht, die Geschäftsleitung jedoch bei Einleitung des Regelverfahrens den Kontrollverlust fürchtet und die Entscheidungsbefugnis nicht abgeben möchte, ist die klassische Eigenverwaltung- bzw. das Schutzschirmverfahren der Ausweg.
Beide Verfahren verfolgen das Ziel der Unternehmenssanierung, jedoch unterschiedlich ausgestaltet. Beim Schutzschirmverfahren kann der Schuldner selbst den vorläufigen Sachwalter vorschlagen und das Verfahren wird nicht unbedingt öffentlich gemacht. Die Eintrittshürden sind hierbei jedoch höher, denn im Gegensatz zur Eigenverwaltung darf beim Schutzschirmverfahren die Zahlungsunfähigkeit zwar drohen, aber nicht bereits eingetreten sein. Hier prüfen wir erst einmal die Voraussetzungen für beide Verfahren und übernehmen die Umsetzung. Insbesondere die Vorbereitung und Konzeption von Insolvenzanträgen.
Sachwaltung
Damit bei so vielen Beteiligten die Ruhe bewahrt, der Überblick behalten und doch jeder zu seinem Recht kommen soll, stehen wir im Rahmen einer Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahrens Unternehmen nicht nur beratend zur Seite, sondern übernehmen die Rolle des Sachwalters.
Dabei prüfen wir als Sachwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und gewährleisten, dass den Gläubigern kein Nachteil entsteht. Somit ist der Sachwalter das Bindeglied zwischen allen Beteiligten des Verfahrens und sorgt als unabhängige Person für ein reibungsloses und konstruktives Miteinander. Unterstützt u. a. bei der Erstellung des Insolvenzplans, im Rahmen einer Eigensanierung oder eines Investorenprozesses.
Schutzschirm
Das Schutzschirmverfahren verbindet die vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans, um hierdurch eine Sanierung von Unternehmen zu erleichtern und Zeit zum planen zu verschaffen bei einer drohenden Insolvenz. Er schützt das Unternehmen vor Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Gläubiger. Und verschafft dem Unternehmer somit Zeit innerhalb von 3 Monaten einen Sanierungsplan aufzustellen, während der Geschäftsbetrieb unterdessen weiter läuft. Wie bei der Eigenverwaltung, bleibt im Schutzschirmverfahren die Geschäftsführung voll handlungsfähig.
Wir unterstützen dabei, den Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens auszuarbeiten und diesen mit den Gläubigern und dem Gericht abzustimmen.
Vorteile:
- Unternehmen selbst kann dem Gericht einen Sachwalter vorschlagen
- Schützt vor Vollstreckungsmaßnahmen
- Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit kein Hinderungsgrund
- Geschäftsführung bleibt verfügungsberechtigt (wie bei klassische Eigenverwaltung)
Insolvenzrechtliche Gläubigerberatung
Der Schutz der Gläubiger in einer drohenden oder bestehenden Insolvenz vor Vermögensschäden umfasst ebenfalls unsere Beratungsdienstleistung. Bei uns beginnt die Beratung daher nicht erst mit der Insolvenz des Vertragspartners und geht auch weit über die Forderungsanmeldung hinaus:
- Vertretung in Gläubigerversammlung und -ausschuss
- Insolvenznahes Forderungs- und Sicherheiten Management
- Debt-to-Equity-Swap