von Dilek Dini, Wirtschaftsjuristin (M.A.) und Insolvenzverwalterin , Wuppertal/Köln
Seit Inkrafttreten des ESUG im Jahre 2012 bietet das Deutsche
Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. (DIAI) in
Kooperation mit dem Bundesverband ESUG (BV-ESUG)
und der Allensbach Hochschule in Konstanz speziell für
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Interim-Manager und
Unternehmensberater einen mehrtägigen Intensiv-Lehrgang
zum ESUG und StaRUG an. Mit den gesetzlichen Änderungen
der Jahre 2012 und 2021 eröffnen sich gerade für diese
Zielgruppen immer wieder neue Perspektiven. Dass dies
auch so in der Beratungs-Szene wahrgenommen wird, zeigen
die mehr als 200 Berater, die bisher diese Weiterbildung
genutzt, sich entsprechend qualifiziert haben und im BVESUG
zu einem bundesweiten Netzwerk zusammengeschlossen
haben.
Die Sanierung von Unternehmen mithilfe eines Eigenverwaltungs-
und Schutzschirmverfahrens gilt schon seit längerer
Zeit in der Wirtschaft als strategische Option für Unternehmen,
die in eine Krise geraten sind. Seit Anfang 2021 hat der
Gesetzgeber neben der Eigenverwaltung mit dem Unternehmensstabilisierungs-
und -restrukturierungsgesetz (StaRUG )
eine weitere Möglichkeit für Unternehmen geschaffen, sich
mithilfe eines gesetzlich festgelegten Restrukturierungsverfahrens
außerhalb einer Insolvenz zu sanieren. Im Laufe dieses
Verfahrens kann das Unternehmen u.a. einen Restrukturierungsplan
erstellen, der neben den notwendigen finanziellen
Maßnahmen auch alle wichtigen Restrukturierungsmaßnahmen
enthält. Diesem Plan müssen die Gläubiger – mit einer
Mehrheit von 75 Prozent – zustimmen. Der Unternehmer gestaltet
bei diesem Verfahren den Sanierungsprozess aktiv mit
und die Gläubiger können sich aktiv in das Verfahren einbringen.
Das Verfahren ist allerdings auch sehr beratungsintensiv,
denn die Hürden für den Eintritt in ein Eigenverwaltungs- oder
StaRUG-Verfahren sind hoch.
Obwohl eine Beratungstätigkeit für mich als noch in den Anfangsjahren
stehende Insolvenzverwalterin aus unterschiedlichen
Gründen derzeit nicht in Betracht kommt, habe ich an
dem Lehrgang teilgenommen und davon enorm profitiert.
Aufgrund meines Hintergrundwissens als Insolvenzverwalterin
habe ich die betriebswirtschaftlichen Themen gut in die
verschiedenen Verfahrensphasen einordnen können und kann
künftig das gesamte Handlungsspektrum für Unternehmen in
der Krise deutlich besser erfassen und auch für meine praktische
Arbeit nutzen. Zugleich hat die Schulung mir großartige
neue und vor allem nützliche Kontakte ermöglicht, allein dies
ist ein großer Mehrwert.
Ein besonderes Dankeschön gilt den Referenten, die sich als
Praktiker aktiv eingebracht und auch ihre Erfahrungen weitergegeben
haben. Unter der Leitung von Prof. Haarmeyer und
RA Robert Buchalik wurde ein Spektrum eröffnet, das stets von
aktuellen Fällen geprägt und aktuelle rechtliche Diskussionen
und Kontroversen nicht aussparte. Von besonders hohem Nutzen
war die Betrachtung der verschiedenen Verfahrensmöglichkeiten
aus unterschiedlichen Perspektiven. Während RiAG
Frank Pollmächer aus Düsseldorf gemeinsam mit RiAG
Dr. Stephan Beth die gerichtliche Sichtweise darstellte und an
Beispielen erläuterte, zeigte RA Dr. Jasper Stahlschmidt als Insolvenzverwalter
und erfahrener CRO die rechtlichen und daran
anschließend Jan Küppers als Projektmanager die betriebswirtschaftlichen
Anforderungen an einen Insolvenzantrag nach
§§ 270 b bzw. 270 d InsO sehr instruktiv auf. Ein echter Höhepunkt
war der spannende und an vielen Beispielen orientierte
Vortrag von Frank Roselieb , Direktor des Krisennavigators aus
Kiel, zum wichtigen Thema der Kommunikation als zentralem
Element erfolgreicher Sanierung. Der zweite Tag orientierte
sich an den Beteiligten des Verfahrens, Gläubigergruppen und
Gläubigerausschuss sowie an den Haftungsrisiken in Krise und
Insolvenz, sehr instruktiv erläutert vom ehemaligen OStA Hans
Richter aus Stuttgart. Mit einem anschaulich dargestellten Praxisfall
zum ESUG schloss Robert Buchalik als Vorsitzender des
BV ESUG einen überaus interessanten zweiten Tag ab, der von
vielen Diskussionen auch zwischen den Teilnehmern geprägt
war, die dann beim gemeinsamen Dinner fortgesetzt wurden.
Mit den am dritten Tag intensiv dargestellten Grundlagen betriebswirtschaftlicher
Sanierungskonzepte sowie der Verfahrenskostenvergleichsrechnung
konnte ich an meine Studienerfahrungen
als Wirtschaftsjuristin anknüpfen und die
Verbindung von Recht und BWL als im Zentrum jeder Sanierung
stehende Elemente erfassen und aufarbeiten.
Im Mittelpunkt des zweiten Intensiv-Lehrgangs stand sodann
das StaRUG mit seinen neuen Optionen, neuen Themen und intensiven
Diskussionen um Handlungsfelder und deren Grenzen.
Hier waren es insbesondere die Vorträge von Prof. Dr. Thole und
Prof. Dr. Mock und den leider verhinderten Dr. Laroche vertretenden
RiAG Frank Pollmächer , die gerade mir als Insolvenzverwalterin
die Augen dafür öffneten, wie vielfältig die neuen
Handlungsfelder sind und wie weit sich das StaRUG vom klassischen
Insolvenzrecht entfernt und einen eigenen Platz rund
Restrukturierung erobert hat – viele Dinge sind noch im Fluss,
viele Fragen noch offen, aber die Optionen sind überwältigend
groß. Das wurde insbesondere an den Praxisbeispielen deutlich
die nicht nur von RA Buchalik , sondern auch von RA Utz Brömmekamp
und RA Sascha Borowski sehr eindrücklich vorgestellt
wurden. Auch die Fragen rund um Gesellschafterpläne im Sta-
RUG hat aufgrund der bekannten Fälle von LEONI und VARTA
eine besondere Bedeutung bekommen, aber auch Fragen um die
Restrukturierung von Anleihen im Insolvenzverfahren und
unter den Bedingungen des StaRUG haben völlig neue Handlungsoptionen
deutlich werden lassen.
Die Teilnahme als Insolvenzverwalterin an der ESUG/Sta-
RUG-Beraterschulung war für mich eine sehr sinnvolle und
eindrucksvolle Entscheidung mit hohem Erkenntnisgewinn
für meine tägliche Praxis. Insbesondere als SachwalterIn, der/
die eine wichtige Kontrollfunktion in der Eigenverwaltung
ausübt, kann dieses zusätzliche Wissen von großem Nutzen
sein. Es bot sich immer wieder die Gelegenheit, die Abwicklung
einer Eigenverwaltung aus unterschiedlichen Blickwinkeln
zu betrachten und mit eigenen Handlungsmustern abzugleichen.
Dabei wurde insbesondere ersichtlich, dass sich das
Berufsbild des Insolvenzverwalters schon lange nicht mehr
nur auf die Zerschlagung von Unternehmen beschränkt, sondern
auch die Insolvenzverwalter für sich die Beratung vor der
Insolvenz verstärkt in den Blick nehmen. Nicht zuletzt auch,
weil auf der europäischen Ebene die Zeichen mehr in Richtung
Förderung der außergerichtlichen Sanierung stehen und
die „guten alten Zeiten“ der gleichmäßigen Verteilung von Insolvenzverfahren
durch die Gerichte längst vorbei sind, weil
die interessanten Verfahren bereits im Vorfeld auf bestimmte
Personen zugeschnitten werden.
Darüber hinaus habe ich sehr intensiv verschiedene Verfahren
kennengelernt, die es ermöglichen, ein Sanierungsverfahren
auch ohne Insolvenzantrag einzuleiten, sofern die Voraussetzungen
gegeben sind. Dabei wurde deutlich, dass es heute für
Unternehmen in der Krise eine Vielzahl von individuellen Lösungen
und verschiedene Lösungsansätzen gibt, die gegenüber
der Regelinsolvenz in Betracht gezogen werden können
und gleichzeitig sogar für alle Beteiligten zufriedenstellender
sind. Das Potenzial für die Erhaltung eines Unternehmens
bzw. die Überwindung krisenhafter Entwicklungen ist mit
dem ESUG und StaRUG auf jeden Fall deutlich und sehr positiv
erweitert worden.
Das sich ändernde Berufsbild für Insolvenzverwalter ist eine
Entwicklung, die ich bereits vor einigen Jahren erkannt hatte
und mich dementsprechend bereits bei der Gründung meiner
Kanzlei mit dem Thema Eigenverwaltung/Schutzschirmverfahren
intensiv auseinandergesetzt habe. Der BV-ESUG-Kombilehrgang
hat mir nochmal das nötige zusätzliche Wissen und
das Gesamtbild aus Sicht aller Beteiligten vermittelt, die Möglichkeiten
zu individuell zugeschnittenen Lösungsansätzen mit
der geeigneten Verfahrensart zu ermitteln und einzuleiten, um
auch auf diesem Weg eine bestmögliche Befriedung aller Beteiligten zu
ermöglichen -aber zugleich auch mein Netzwerk
um mehr als 20 Personen erweitert, die an der gleichen Baustelle
unterwegs sind, aber oftmals zu wenig voneinander wissen.
Der wichtigste Punkt aus meiner Sicht ist, wie seit Jahren beklagt, dass Unternehmen früher als bisher diese neuen Möglichkeiten erkennen und die Chance nutzen, um das geeignete
Verfahren einleiten zu können und nicht so lange warten, bis eine Sanierung kaum noch ermöglicht werden kann. Leider merken es die meisten Unternehmer viel zu spät, dass sich eine Krise anbahnt oder sie sich sogar schon inmitten drin befinden, was die Einführung einer Krisenfrüherkennung dringend notwendig macht und auch vom StaRUG gefordert wird. Insolvenzverwaltern wie Beratern kann der Lehrgang nur empfohlen werden, denn er hilft aus der eigenen Blase des Alltags herauszutreten und reichlich bepackt mit Ideen und Kontakten besser gerüstet in den Alltag zurückzukehren.
Mit freundlicher Genehmigung von Wolters Kluwer
Mitgliedschaften
Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. (DIAI)
Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V
Bundesverband ESUG Restrukturierung, Sanierung und Eigenverwaltung e. V. (BV ESUG)